Das Erbrecht ist Teil des Privatrechts und regelt das Schicksal des Vermögens (Rechte und Schulden) einer verstorbenen Person, die Erben, die Aufteilung und die damit verbundenen Pflichten. Seine wesentliche Grundlage ist das türkische Zivilgesetzbuch Nr. 4721, mit Erbrechtsbestimmungen in den Artikeln 495–682 (insgesamt 188 Artikel).
Die Erben werden nach dem Blutsverwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bestimmt. Es gibt drei Ordnungen: die erste (die Abkömmlinge des Erblassers), die zweite (die Eltern und ihre Abkömmlinge) und die dritte (die Großeltern und ihre Abkömmlinge). Ein Erbe in einer vorrangigen Ordnung schließt die Erbschaft der nächsten aus. Testamente und Erbverträge sind formelle Verfügungen; Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Schenkungen von Todes wegen sind Verfügungen im materiellen Sinne.
Da das Erbrecht ein umfassendes und technisches Gebiet ist, in dem Fehler zu erheblichen Verlusten führen können, ist die Unterstützung durch einen kompetenten Erbrechtsanwalt wichtig. Im Ausland lebende Mandanten betreuen wir auf Englisch und Deutsch.
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