Das Familienrecht bildet einen wichtigen Teil des Zivilrechts und wird unter drei Hauptpunkten betrachtet: Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft. Die Kanzlei Balaban leistet in Streitigkeiten und Verfahren des Familienrechts umfassende und sorgfältige Arbeit.
Das Eherecht regelt Eheschließung, Scheidung, die allgemeinen Bestimmungen der Ehe und die Güterstände zwischen den Ehegatten. Wir bieten Vertretung und Beratung in Verlöbnis-, Ehe-, Scheidungs-, Sorgerechts-, Unterhalts-, Güterstands- und Abstammungsstreitigkeiten – sowohl zwischen türkischen Staatsbürgern als auch zwischen einem türkischen Staatsbürger und einem Ausländer.
Da familienrechtliche Angelegenheiten fortgeschrittene Rechtskenntnisse erfordern, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt der richtige Weg. Wir unterstützen ausländische Mandanten auf Englisch und Deutsch.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.