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Familienrecht

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Das Familienrecht bildet einen wichtigen Teil des Zivilrechts und wird unter drei Hauptpunkten betrachtet: Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft. Die Kanzlei Balaban leistet in Streitigkeiten und Verfahren des Familienrechts umfassende und sorgfältige Arbeit.

Das Eherecht regelt Eheschließung, Scheidung, die allgemeinen Bestimmungen der Ehe und die Güterstände zwischen den Ehegatten. Wir bieten Vertretung und Beratung in Verlöbnis-, Ehe-, Scheidungs-, Sorgerechts-, Unterhalts-, Güterstands- und Abstammungsstreitigkeiten – sowohl zwischen türkischen Staatsbürgern als auch zwischen einem türkischen Staatsbürger und einem Ausländer.

Unsere Leistungen

  • Einreichung und Führung einvernehmlicher und streitiger Scheidungsverfahren
  • Erstellung von Scheidungsprotokollen, Unterhalts- und Entschädigungsansprüche
  • Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsverfahren
  • Vermögensaufteilung und Liquidation des Güterstands
  • Schutzanträge nach Gesetz Nr. 6284
  • Entschädigung und Rückgabe von Geschenken bei aufgelöster Verlobung
  • Abstammungs-, Vaterschafts- und Adoptionsverfahren
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile

Da familienrechtliche Angelegenheiten fortgeschrittene Rechtskenntnisse erfordern, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt der richtige Weg. Wir unterstützen ausländische Mandanten auf Englisch und Deutsch.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Anwalt.

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