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Marken- & Patentrecht

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Das Marken- und Patentrecht ist ein umfassendes Gebiet, das den Schutz gewerblicher und geistiger Eigentumsrechte im Rahmen des Gesetzes über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 und der einschlägigen Vorschriften regelt. Die Kanzlei Balaban bietet hochwertige Rechtsdienstleistungen in einem breiten Spektrum, von der Markenanmeldung bis zum Schutz von Patentrechten.

Zuständige Gerichte

Die für Marken- und Patentsachen zuständigen Gerichte sind die Zivil- und Strafgerichte für geistige und gewerbliche Rechte. Ist am Ort der Streitentstehung kein Fachgericht eingerichtet, ist das Zivilgericht erster Instanz zuständig. Klagen auf Aufhebung von Beschwerdekammerentscheidungen, auf Unterlassung der Verletzung, auf Nichtigkeit und auf Beweissicherung werden vor diesen Gerichten verhandelt.

Unsere Leistungen

  • Durchführung der Markenanmeldung und Begleitung des Eintragungsprozesses
  • Widerspruch und Klage bei Zurückweisung einer Anmeldung
  • Markennichtigkeits- und Verfallsklagen
  • Aufhebungsklagen gegen Entscheidungen des türkischen Patent- und Markenamts
  • Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung und Schutzverfahren
  • Erstellung von Lizenz- und Übertragungsverträgen und Streitbeilegung
  • Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs und Markenrechtsverletzung

Bei Marken- und Patentstreitigkeiten, die fortgeschrittene Rechtstechnik erfordern, ist die Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Anwalt unerlässlich, um Rechtsverluste zu vermeiden. Ausländische Mandanten betreuen wir auf Englisch und Deutsch.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Anwalt.

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