Das Strafrecht ist einer der grundlegenden Zweige des öffentlichen Rechts und regelt strafbare Handlungen sowie die darauf anzuwendenden Sanktionen. In der Kanzlei Balaban übernehmen wir in jeder Phase von Ermittlung und Anklage die Aufgaben des Verteidigers und des Nebenklägervertreters und wahren das Verteidigungsrecht sowie den Grundsatz eines fairen Verfahrens für alle Beteiligten.
Das Strafverfahren besteht aus dem Ermittlungsstadium, das mit einem Tatverdacht beginnt, und dem Anklagestadium, das mit der Zulassung der Anklageschrift beginnt. Ein Beschuldigter kann – persönlich oder über seinen Anwalt – gegen Ermittlungsmaßnahmen Einspruch erheben. Gelangt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Straftat begangen wurde, wird Anklage erhoben. Der Angeklagte hat in jeder Phase Anspruch auf anwaltlichen Beistand.
Vom ersten Moment der Ermittlung bis zur Strafvollstreckung bieten wir eine wirksame, an den Rechten orientierte Verteidigung und betreuen ausländische Beschuldigte und Angeklagte auf Englisch und Deutsch.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.