Das IT- und Cyberrecht ist ein junges und umfassendes Gebiet, das Informationssysteme, die darüber begangenen Straftaten und den rechtlichen Rahmen der Internetnutzung umfasst und auch Begriffe wie Privatsphäre und Meinungsfreiheit behandelt. Eine Cyberstraftat ist ein mit Hilfe eines Computers und Computernetzes begangenes Verbrechen, bei dem elektronische Geräte Werkzeug oder Ziel sind.
Bei Straftaten wie der unrechtmäßigen Erlangung personenbezogener Daten, der Verletzung der Privatsphäre, der Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses und dem unbefugten Zugriff auf ein Informationssystem ist die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem kompetenten IT-Anwalt entscheidend, um den Schaden zu beheben.
Bei Cyberkriminalität, die fortgeschrittene Rechtstechnik und Gesetzeskenntnis erfordert, ist die Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt unerlässlich. Ausländische Mandanten betreuen wir auf Englisch und Deutsch.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.