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Häufig gestellte Fragen

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Wir haben die häufigsten Fragen beantwortet. Fehlt Ihre Frage, kontaktieren Sie uns.

Wie wird das Anwaltshonorar bestimmt?
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Akte und dem Aufwand, unter Bezugnahme auf den Mindestanwaltsgebührentarif. Ihre Akte wird beim Erstgespräch geprüft und Sie erhalten klare Informationen.
Wie vereinbare ich einen Termin für ein Erstgespräch?
Sie können einen Termin per Telefon oder WhatsApp vereinbaren. Gespräche können persönlich in unserer Kanzlei oder, wo sinnvoll, online stattfinden.
Betreuen Sie ausländische Mandanten?
Ja. Wir bieten in- und ausländischen Mandanten Rechtsberatung und Prozessvertretung auf Türkisch, Englisch und Deutsch.
In welchen Städten führen Sie Verfahren?
Unser Sitz ist in Muratpaşa, Antalya; wir führen Verfahren und Vollstreckungen in Antalya und den Nachbarprovinzen und können fallbezogen türkeiweit tätig sein.
Wird die Vertraulichkeit meiner Akte gewahrt?
Absolut. Die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses ist gesetzlich geschützt; alle von Ihnen geteilten Informationen und Dokumente werden vertraulich behandelt.
Ist es zwingend, einen Anwalt zu beauftragen?
Außer in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen wie der Pflichtverteidigung ist die Beauftragung eines Anwalts nicht zwingend. Um jedoch irreparable Verluste zu vermeiden, ist anwaltliche Unterstützung der richtige Weg.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.

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